Brandwunden

Brandwunden entstehen bei einer Einwirkung von Hitze auf die Haut. Das Ausmaß der Schädigung ist dabei abhängig von der Temperatur und der Einwirkdauer. So können sehr große Temperaturen bereits bei kurzer Einwirkdauer (Stichflamme) zu schweren Verbrennungen führen. Andererseits reichen bei langer Wirkung auch vergleichsweise geringe Temperaturen für eine Schädigung der Haut aus (Sonnenbrand).

Wie werden Brandwunden eingeteilt?

Die Schwere einer Brandwunde wird in vier Stadien eingeteilt und reicht von einer Hautrötung (Grad I) über Blasenbildung (Grad II) bis hin zum Absterben der Haut und tieferer Gewebeschichten (Grad III). Bei einer durch direkte Hitzewirkung (Flamme) von hoher Temperatur entstehenden Verkohlung, spricht man von einer viertgradigen Verbrennung. Erst- und zweitgradige Brandwunden sind äußerst schmerzhaft. Bei dritt- und viertgradigen Verbrennungen nimmt die Schmerzhaftigkeit wieder ab, da durch Absterben der versorgenden Nerven eine Gefühlsstörung resultiert.
Ein weiteres wichtiges Maß zur Beurteilung einer Brandwunde, bezieht sich auf den Anteil des betroffenen Hautareals. Um das Ausmaß einer Verbrennung abzuschätzen, ist die „Neuner-Regel“ nach Wallace hilfreich. Dabei wird die Körperoberfläche vereinfachend in Flächen zu je 9 % der Gesamtfläche unterteilt:

Kopf: 9 %
Oberkörper: 9 % vorn und 9 % hinten
Unterkörper: 9 % vorn und 9 % hinten
Arme: je 9 %
Beine: je 9 % vorn und 9 % hinten
Genitalbereich: 1 %

Bei Säuglingen und Kindern ist die Neuner-Regel nicht anwendbar, da das Verhältnis Kopf-Rumpf zugunsten des Kopfes verschoben ist. Der Kopf wird daher bei Kleinkindern mit 15-20 % veranschlagt, der gesamte Rumpf mit ca. 30 %.
 

Wie verhalte ich mich bei einer Verbrennung?

Bei einer Verbrennung sollte ein Patient zunächst aus dem Gefahrenbereich entfernt werden.
Kleidung sollte von verbrannten Hautarealen entfernt werden, wenn diese nicht mit der Haut verschwelt ist. Anschließend sollte die Haut gekühlt werden, um das so genannte „Nachbrennen“ zu verhindern. Zur Kühlung eignet sich am besten Wasser von ca. 20° C. Bei zweit- oder höhergradigen Verbrennungen über 15 % der Körperoberfläche sollte die Kühlung vorsichtig und nicht zu lange (höchstens 5 Minuten) erfolgen, da in diesen Fällen die Gefahr der Unterkühlung droht (insbesondere bei Kindern).
Ab diesem Ausmaß sollte unbedingt die Verständigung eines Notarztes erfolgen. Gleiches gilt, wenn der Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung und/oder der Verbrennung von oberen Abschnitten des Atmungstraktes besteht. Der Notarzt kann eine geeignete Schmerztherapie einleiten. Zudem kann er bei einer Rauchgasvergiftung durch Cortison-Gaben eine Verschlechterung der Atmungssituation verhindern.
Bei großflächiger Verbrennung ist der Patient zunächst durch Wärme- sowie Flüssigkeits- und Eiweißverlust gefährdet. Der Arzt wird daher schon vor Ort eine geeignete Infusionstherapie einleiten. Bis zum Eintreffen professioneller Helfer sollten Brandwunden steril abgedeckt werden (Material aus dem Verbandskasten des Autos). Vom Auftragen von Brandsalben oder irgendwelcher Hausmittel ist unbedingt Abstand zu nehmen, da sie später wieder entfernt werden müssen und das Risiko einer Wundinfektion erhöhen.

Was wird im Krankenhaus gemacht?

Die Therapie richtet sich je nach Ausmaß und Schweregrad der Verbrennungen. Höhergradige, ausgedehnte Verbrennungen sowie Verbrennungen im Bereich des Gesichts und der Hände sollten nur in speziell eingerichteten Abteilungen behandelt werden oder nach Stabilisierung an eine entsprechende Einrichtung weitergeleitet werden.
Ab einer Verbrennung von über 50 % der Körperoberfläche nehmen die Überlebenschancen rapide ab. Gründe hierfür sind einerseits unbeherrschbare Eiweiß- und Flüssigkeitsverluste mit der Folge von Organversagen (Niere). Andererseits kommt es häufig zu schwerwiegenden Wundinfektionen, die meist selbst bei Einsatz modernster intensivmedizinischer Maßnahmen nur schwer beherrschbar bleiben.
Die Verhinderung dieser beider Komplikationen ist neben der Schmerzbekämpfung das wichtigste Ziel der Therapie. Dazu kommen eiweißhaltige Infusionen und prophylaktische Antibiotikagaben zum Einsatz.

Verbrennungen ersten Grades sind unproblematisch. Sie heilen ohne Narbenbildung ab. Dies gilt in der Regel auch für die mit Blasenbildung verbundenen zweitgradigen Verbrennungen. Die Blasen werden üblicherweise nicht eröffnet, da sie sonst einen möglichen Infektionsherd darstellen.
Bei dritt- und viertgradigen Verbrennungen müssen zunächst die abgestorbenen Hautanteile chirurgisch entfernt werden. Es bleiben deshalb Narben und Pigmentstörungen zurück. Manchmal sind die Zerstörungen des Gewebes so groß, dass eine Deckung der Defekte nur durch Hauttransplantationen erreicht werden kann. Dazu wird meist abgewartet, bis sich der Zustand des Patienten stabilisiert hat. Eventuelle Infektionen müssen selbstverständlich zunächst austherapiert werden.
Die Narbenbildung stellt bei Verbrennungen vor allem im Bereich des Kopfes, der Hände und in Hautbereichen über Gelenken ein großes Problem dar. Bei starken Verbrennungen in diesen Bereichen sind die Patienten meist für das gesamte Leben entstellt, was zu schweren psychischen Belastungen bis hin zu depressiven Verstimmungen führt. Eine intensive psychologische Betreuung, begleitet von einer guten Einbindung und Aufklärung Angehöriger ist daher unerlässlich.
Nicht zuletzt die Fortschritte der plastischen Chirurgie sind dafür verantwortlich, dass für viele Patienten eine Verbesserung ihrer Lebensqualität erreicht werden kann.
Narbige Hautschrumpfungen in Gelenkbereichen können die Beweglichkeit bis zur weichteilbedingten Versteifung erheblich beeinträchtigen. Neben einer intensiven krankengymnastischen Behandlung sind in diesen Fällen operative Behandlungen der Narbenzüge meist unvermeidlich, um die Gelenkfunktion wieder herzustellen.


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